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Mietkautionsbürgschaft

Mit der Mietkautionsbürgschaft ersparen sich Mieter die Hinterlegung der Kaution in bar, Vermieter müssen sich nicht mehr um die (verzinste) Anlage des Geldes kümmern. Der Abschluss ist bequem in wenigen Minuten möglich. Daher entscheiden sich immer mehr Mieter und Vermieter für diese Form der Kautionsstellung.

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Bei dieser Form der Mietkaution übergibt der Mieter seinem künftigen Vermieter kein Geld, sondern eine Bürgschaftsurkunde. Diese stellt die Mietsicherheit dar und wird durch eine Versicherungsgesellschaft abgesichert. An diese Versicherung zahlt der Mieter einen jährlichen Beitrag, der in der Regel sehr gering ist. Die Mietkautionsbürgschaft dient auf diese Weise ebenso als Mietsicherheit wie eine in bar übergebene Kaution. Sollte der Mieter Schäden verursachen oder Mietzahlungen schuldig bleiben, kann sich der Vermieter aus der per Mietkautionsbürgschaft versicherten Summe bedienen.

Mietkautionsbürgschaft als bargeldlose Alternative

Es handelt sich bei der Mietkautionsbürgschaft um eine bargeldlose Alternative zur sonst üblichen Barkaution. Diese müsste als Geldbetrag in Höhe von maximal drei Nettokaltmieten (je nach Forderung des Vermieters) in bar übergeben oder auf das Kautionskonto überwiesen werden. Bei der Mietkautionsbürgschaft findet hingegen keine finanzielle Transaktion zwischen dem Mieter und dem Vermieter statt. Es gibt weitere gängige Bezeichnungen für eine Mietkautionsbürgschaft, so etwa Mietkautionsversicherung oder Mietkautionspolice.

Für die Kautionsbürgschaft gibt es eine offizielle Urkunde. Diese erhält der Vermieter. Er ist dadurch sicher, dass die dritte Partei – die Versicherungsgesellschaft – für einen möglichen Mietschaden haftet. Der Vermieter wendet sich im Schadensfall mit seinen Forderungen an die Versicherung und nicht an den Mieter. Mietkautionsbürgschaften können neben Versicherungen, die sie gern anbieten, auch Privatpersonen mit guter Bonität und Kreditinstitute stellen. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich zwischen einzelnen Anbietern und lassen sich nur durch einen Mietkautionsvergleich ermitteln.

Mietkautionsbürgschaft als passiver Rechtsschutz

Versicherungen, die als Bürge auftreten, lassen bei einem Schadensfall die Forderungen durch ihre eigenen Experten überprüfen. Dadurch wirken ihre Policen auch als passiver Rechtsschutz. Mietkautionsbürgschaften eignen sich vor allem für Mieter, welche im Moment des Umzugs ihr Geld für andere Zwecke benötigen. Auch bei einer ausstehenden Rückzahlung der vorherigen Mietkaution entscheiden sich viele Menschen eher für eine Bürgschaftsvariante als für eine Kaution in bar.

Was kostet die Mietkautionsbürgschaft?

In der Regel verlangen die Anbieter einen Jahresbeitrag, der sehr klein sein kann. Es gibt tatsächlich sehr günstige Mietkautionsbürgschaften mit nur 20 Euro jährlich bei einer Kautionssumme von insgesamt 450 Euro, allerdings würde das eine sehr kleine Wohnung mit extrem niedriger Miete (225 Euro) und einer Kaution von nur zwei Nettokaltmieten betreffen. So günstige Wohnungen werden eher selten angeboten.

Laufzeit und Zinsen

Je höher nun die Kautionssumme steigt, desto mehr steigen auch die Zinskosten für die Aufnahme einer Mietkautionsbürgschaft. Die Kautionskassen verlangen einen festen Zins ab ~3,5 %, in der Regel um 3,5 – 6 % für den Kautionsbetrag, der sich zwischen den Anbietern unterscheidet (Stand Juni 2019). Auch die Laufzeit der Mietkautionsbürgschaft spielt eine Rolle. Wenn kleinere Beträge über längere Zeit bei einem vergleichsweise hohen Zinssatz gezahlt werden, macht das die Mietkautionsbürgschaft teurer – selbst bei gleicher Kautionssumme. Der Mieter kann durch den Mietkautionsvergleich denjenigen Anbieter auswählen, der ihm diesbezüglich die besten Konditionen anbietet.

Mindestbeiträge und Abschlussgebühren

Zu beachten wäre auch der sogenannte Mindestbeitrag, den viele Bürgschaftsgeber verlangen. Sie setzen beispielsweise als Untergrenze einen Wert von 600 Euro fest (was realistisch erscheint, viel günstiger ist eine Mietkaution selten), wodurch nun Bürgschaften für eine kleinere Mietkaution genau so viel kosten wie bei 600 Euro.

Bevor Sie den Mietkautionsvergleich starten, sollten Sie sich informieren, was gegebenenfalls Ihre Bank für eine Bürgschaft verlangen würde. Hier liegen die Zinsen in der Regel etwas niedriger, allerdings vergeben die Banken solche Bürgschaften heutzutage nicht mehr sehr gern.

Wenn Sie nun den Mietkautionsvergleich nutzen, sollten Sie darauf achten, dass einige Anbieter mit Beginn der Laufzeit eine einmalige Abschlussgebühr verlangen, die den Beitrag für das erste Vertragsjahr verteuert.

Mietkautionsvergleich: Schwierig durch unterschiedliche Kostenstrukturen

Die Kostenstrukturen zwischen den Anbietern unterscheiden sich teilweise erheblich, das macht den Mietkautionsvergleich so schwierig. Die Gebühren lassen sich nicht einfach gegenüberstellen. So fällt beispielsweise auf, dass der Mietkautionsvergleich bei gleichem Zinssatz und gleicher Kautionshöhe unterschiedliche Jahresbeiträge ausweist. Die Anbieter lassen ihre Kosten auf unterschiedliche Weise in Ihren Beitrag einfließen.

In der Regel wird von den meisten Kautionskassen ein fester, gleichbleibender Zins verlangt, zusätzlich kann es mit Vertragsbeginn eine einmalige Abschlussgebühr geben. Andere Kautionsversicherer verzichten auf diese Service-Pauschale und erhöhen dafür den Zinssatz, was die Versicherung bei längerer Laufzeit (aber kleinerem Jahresbeitrag) verteuert. Auch gestaffelte Kostenmodelle gibt es.

Diese unterschiedlichen Strukturen erschweren den Mietkautionsvergleich. Der Mietkautionsrechner zeigt jedoch auf einen Blick die Kosten, ohne dass Sie als Nutzer die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen kennen müssen. Die Nutzung des Rechners erfolgt kostenlos und anonym, persönliche Daten müssten Sie erst bei der Antragstellung eingeben – wenn Sie den passenden Anbieter gefunden haben.

Beispielrechnung für einen Mietkautionsvergleich

Bei festem Zins plus Abschlussgebühr – ein Modell beispielsweise der SWK-Bank – könnten sich folgende Kostenstrukturen ergeben:

  • Kautionshöhe: 1.500 Euro
  • Zinsen: 3,5 %
  • Abschlussgebühr: 50 Euro
  • Kosten erstes Jahr: 102,50 Euro
  • Kosten Folgejahre: 52,50 Euro

Bei einer Kautionsversicherung ohne Abschlussgebühr, dafür mit erhöhtem Zinssatz könnte die Rechnung so aussehen:

  • Kaution: 1.200 Euro
  • Zinssatz: 4,7 %
  • Kosten jährlich: 56,40 Euro

Dann gibt es noch Kautionsversicherungen mit Staffelmodell. Hierbei verändern sich die Preisgruppen mit höherer Kautionssumme, die Zinssätze sind flexibel. Zusatzgebühren erhebt der Anbieter nicht. Die Jahresbeiträge können sich dabei wie folgt staffeln:

  • 500 bis 1.000 Euro Kaution: Jahresbeitrag 69 Euro
  • 1.001 bis 1.500 Euro Kaution: Jahresbeitrag 89 Euro
  • 1.501 bis 2.000 Euro Kaution: Jahresbeitrag 109 Euro

Mieter sollten abhängig von ihrer geplanten Mietdauer über das für sie günstigste Modell nachdenken.

Mietkautionsvergleich: Mietdauer und Vertragslaufzeit

Ihre Mietkautionsbürgschaft möchten Sie natürlich nicht über Ihre Mietdauer hinaus bezahlen. Daher werden Sie bei einer von vornherein als kurz angedachten Mietdauer eine sehr kurze Laufzeit des Vertrages wählen, die den Jahresbeitrag zwangsläufig erhöhen muss. Die Zinsbelastung wiederum sinkt dadurch, weshalb Sie natürlich gern auch bei längerer Mietdauer (entsprechend Ihrer persönlichen Planung) eine kürzere Laufzeit wählen können.

Anforderungen des Vermieters beachten

Beachten Sie aber beim Mietkautionsvergleich, dass sich das Ranking der gelisteten Anbieter (der günstigste steht oben auf der Liste) bei veränderter Laufzeit des Vertrages ebenfalls verändert. Bei der Auswahl Ihres Kautionsversicherers sollten Sie zudem auf die Vorgaben Ihres Vermieters achten. Einige Vermieter akzeptieren nur eine Bankbürgschaft. Manche Vermieter verlangen auch die Bürgschaft auf ihr erstes Anfordern (ein eher seltener Fall), was bedeutet, dass Sie sich nur bei Ihrer Bank vergewissern müssten, dass diese die Bürgschaft auf das Anfordern des Vermieters hin übernimmt.

Anbieter beim Mietkautionsvergleich finden

Wenn aber Ihr Vermieter solche Forderungen nicht stellt, können Sie die Kautionsbürgschaft bei jedem beliebigen Anbieter abschließen. Unser Mietkautionsrechner wird durch unsere Verknüpfung mit den Anbietern und unsere eigenen Marktbeobachtungen ständig aktuell gehalten, sodass Sie sich auf einen seriösen und tagesaktuellen Mietkautionsvergleich verlassen können.

Tragen Sie lediglich Ihre Kautionshöhe und die gewünschte Laufzeit in den Rechner ein. Sie sehen sofort die Ergebnisliste und können auf einen Blick erfassen, welcher Anbieter Ihnen die günstigsten Konditionen für eine Mietkautionsbürgschaft gewährt. Die Rangfolge ergibt sich aus den Gesamtkosten, die sich aus dem Zinssatz, der Laufzeit und den Abschlussgebühren ergeben. Aus dem Rechner heraus gelangen Sie mit einem Klick zum gewählten Anbieter.

Mietkautionsbürgschaft abschließen

Haben Sie nach einem sorgfältigen Mietkautionsvergleich ein passendes Angebot gefunden, lässt sich der Antrag dafür online, vor Ort beim Anbieter oder per Post stellen. Die meisten Anbieter bieten inzwischen eine vollständige Abwicklung der Beantragung online an. Meist müssen dafür keine zusätzlichen Dokumente eingereicht werden. So muss der Mieter vor allem die Höhe der Mietkaution, seine eigene neue Adresse und die seines Vermieters kennen. Nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn die Mietkaution eine gewissen Höhe überschreitet, müssen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden (z.B. Gehaltsnachweis, Bestätigung über Mietschuldenfreiheit durch alten Vermieter, Kopie des Mietvertrags).

Ansonsten erfolgt der Abschluss einer Mitkautionsbürgschaft in wenigen Schritten:

  1. Adressdaten und Kautionshöhe in das entsprechende Formular (online oder auf Papier) eingeben,
  2. auf Bestätigung und Zusendung der Bürgschaftsurkunde warten (in der Regel ein bis zwei Werktage),
  3. dem Vermieter die Bürgschaftsurkunde übergeben.

Mietkautionsbürgschaft: Alle Vorteile im Überblick

Aus einem Mietkautionsvergleich erschließt sich, dass die Mietkautionsbürgschaft praktisch fast nur Vorteile hat. Zwar verweisen manche Kritiker auf leicht erhöhte Kosten beim Abschluss einer Versicherungspolice, die der Mietkautionsvergleich in der Tat aufzeigt. Doch das sind im Grunde Centbeträge, weil die an sich nicht sehr hohe Mietkaution auch nur niedrig verzinst wird. Im Folgenden wollen wir die Vorteile für Mieter und Vermieter im Detail aufzeigen.

Vorteile für Mieter:

  • Mieter bleiben liquide und können das Bargeld für andere Zwecke einsetzen. Das ist gerade bei einem Umzug besonders wichtig.
  • Wenn schließlich der vorherige Vermieter die alte Kaution auszahlt, erhöht sich die Liquidität zusätzlich. Das hilft dabei, finanzielle Engpässe zu überbrücken.
  • Mietkautionsbürgschaften lassen sich jederzeit kündigen. Das spart nochmals Kosten für die Verzinsung. Viele Mieter kündigen sie, wenn sie die alte Kaution ausbezahlt bekommen. Das geschieht aber oft erst Monate nach dem Umzug – je nach Zeitpunkt des Umzuges und der Abrechnung des alten Vermieters.
  • Wenn eine Versicherungsgesellschaft die Bürgschaft übernimmt, sorgt sie durch eigene Rechtsexperten für die Überprüfung von Forderungen. Dieser zusätzliche Rechtsschutz ist nicht zu unterschätzen.
  • Es gibt Versicherer, die den Mieter zusätzlich mit einer Kreditausfallversicherung schützen, falls er unverschuldet arbeitslos wird. Er könnte dann beispielsweise die Zahlungen für bis zu zwei Jahre (je nach Anbieter) einstellen.
  • Mietkautionsbürgschaften lassen sich sehr schnell und unkompliziert abschließen.

Vorteile für Vermieter

  • Die Police kommt nur von solventen Mietern. Die Versicherungsgesellschaft hat sie auf ihre Vertrauenswürdigkeit überprüft.
  • Die Bürgschaftsurkunde sorgt für eine Haftungsübernahme zu 100 %.
  • Versicherer und Kreditinstitute sorgen als Bürge für eine zeitnahe Kompensation im Schadensfall.
  • Die Bürgschaft sichert den Vermieter auch gegen das berüchtigte „Abwohnen der Mietkaution” ab.

Häufige Fragen zur Mietkautionsbürgschaft

Diese Kaution hat der Mieter spätestens mit Beginn des Mietverhältnisses beim Vermieter zu hinterlegen. Sie sichert Letzteren gegen Mietschäden ab und darf gesetzlich maximal in Höhe von drei Nettokaltmieten verlangt werden. Es gibt hierbei durchaus große Unterschiede

Bei dieser Form der Mietkaution übernimmt ein Bürge – oft eine Versicherungsgesellschaft – die Haftung für die Mietkaution und stellt dem Vermieter hierfür eine Bürgschaftsurkunde aus. Der Mieter zahlt für diese Versicherung einen geringen Monatsbeitrag.

Die Abzahlung erfolgt in Monatsraten, die einen gewissen Prozentsatz der Kautionssumme betragen (oft um fünf Prozent). Die Bürgschaft kann jederzeit gekündigt werden. Zu viel gezahlte Beiträge erhält der Mieter bei einer sehr späten Kündigung zurück.

Da es für diese Bürgschaft keine Mindestvertragslaufzeiten gibt, ist die Kündigung jederzeit möglich. Zu diesem Zweck muss der Vermieter die Bürgschaftsurkunde unterschreiben und zusammen mit dem Kündigungsschreiben an den Bürgen senden.

Das ist jederzeit möglich, jedoch muss der Vermieter dem Wechsel zustimmen. Zudem braucht der Mieter zuvor einen neuen Anbieter, der dem Antrag auf die Bürgschaftsurkunde zustimmt. Verschiedenste Anbieter findet man auch für einen Wechsel einfach und übersichtlich in einem Mietkautionsvergleich.

Nein, nicht alle Vermieter kennen diese Form der Kautionsstellung. Daher könnte es in dem einen oder anderen Fall eine Ablehnung geben. Professionelle Kautionssteller versuchen in der Regel, diese Vermieter zu überzeugen.

Alternativen sind die klassische Barkaution, die auf einem Mietkautionskonto verzinst zu hinterlegen ist, eine Bankbürgschaft, eine private Bürgschaft, ein beim Vermieter hinterlegtes Sparbuch des Mieters, ein verpfändeter Bausparvertrag und ein Mietkautionsdepot.

Diese juristische Formulierung bedeutet, dass Ansprüche ungeprüft, daher “auf erstes Anfordern“, ausgeglichen werden. Das bedeutet: Stellt der Vermieter einen Mietschaden fest, macht er ihn beim Bürgschaftsgeber geltend und erhält sofort die von ihm selbst ermittelte Schadenssumme. Das klingt für Vermieter sehr positiv, allerdings bemängeln Kritiker, dass in der Praxis regelmäßig doch eine Prüfung erfolgt. Das kann bedeuten, dass sich der Bürge nicht nach der „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ richtet oder dass er zwar die Schadensumme zunächst auszahlt, dann aber eine eigene Prüfung durchführt und sich nötigenfalls einen aus seiner Sicht überzahlten Betrag zurückholt.
Dazu müsste er aber klagen, was bei den vergleichsweise geringen Summen mit einer Hemmschwelle versehen ist. Daher ist die Formulierung “Bürgschaft auf erstes Anfordern” vor allem aus Sich des Vermieters durchaus positiv zu betrachten. Sie ist allerdings nach einem BGH-Urteil aus dem 1998 allein gewerblichen Anbietern vorbehalten, weil sie mit einem finanziellen Risiko für den Bürgen verbunden ist. Solche gewerblichen Anbieter sind im Fall der Bürgschaft für eine Mietkaution entweder Kreditinstitute oder Versicherungen.
Es gibt jedoch viele Versicherungen, die eine Bürgschaft ohne auf erstes Anfordern anbieten. Generell ist dies eine faire Lösung für beide Seiten. Denn der Mieter ist besser geschützt und erhält bei Forderungen des Vermieters erst noch die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Trotzdem erhält der Vermieter anschließend bei rechtmäßiger Forderung die Zahlung.

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