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  3. Abgeltungs­steuerrechner: Kapitalertragsteuer, bzw. Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge berechnen

AbgeltungssteuerrechnerAbgeltungssteuerrechner

Ob Dividenden, Zinsen, Währungsgewinne oder viele weitere Kapitalerträge – sie alle müssen versteuert werden. Neben der Abgeltungssteuer müssen von den Gewinnen zusätzlich der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass die Erträge den entsprechenden Freibetrag von 801 Euro für Alleinstehende und 1602 für Zusammenveranlagte übersteigen.

Ob Dividenden, Zinsen, Währungsgewinne oder viele weitere Kapitalerträge – sie alle müssen versteuert werden. Neben der Abgeltungssteuer müssen von den Gewinnen zusätzlich der Soli-Zuschlag und die Kirchensteuer abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass die Erträge den entsprechenden Freibetrag übersteigen.

Wie genau diese Abgaben berechnet werden, erfahren Sie in diesem Artikel. Außerdem können Sie mit dem Abgeltungssteuerrechner ganz schnell und einfach in Echtzeit die Abgeltungssteuer berechnen. Alle Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls im nachfolgenden Text.

Abgeltungssteuer: Eine Pauschalsteuer auf Erträge aus Kapitalanlagen

Dividenden, Zinsen, Währungsgewinne und Optionsprämien mögen aus ganz unterschiedlichen Finanzinstrumenten entstehen, doch sie haben eine Gemeinsamkeit: Sie unterliegen der Abgeltungssteuer. Denn bei allen Auszahlungen handelt es sich im weiteren Sinne um einen Gewinn aus einem Finanzgeschäft:

  • Dividenden werden aus Aktien gewährt,
  • Zinsen erhält der Anleger für Tages- und Festgelder oder für Anleihen,
  • Währungsgewinne entstehen durch den Kauf und Verkauf von Devisen,
  • Optionsprämien werden für den Kauf von Optionen gezahlt.

Da die Abgeltungssteuer auch eine Steuer auf Kapitalerträge ist, wird sie auch oft Kapitelertragssteuer genannt.

Doch wie funktioniert die Besteuerung und wie kann man ausrechnen, mit welchen Steuerabzügen man rechnen muss? Der Abgeltungssteuerrechner gibt Aufschluss.

Was ist die Abgeltungssteuer und wann muss sie bezahlt werden?

Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine pauschal festgelegte Steuer in Höhe von 25 Prozent des Kapitalertrags. Sie wurde im Jahr 2009 eingeführt und löste die bis dahin geltende Besteuerungsregelung für Kapitalerträge ab. Letztlich sollte die damalige Besteuerung vereinfacht werden, der einheitliche Steuersatz von 25 Prozent gilt deshalb für alle Gewinne aus Kapitalerträgen.

Wenn der Käufer einer Aktie eine Dividende bekommt, ist dafür Abgeltungssteuer zu zahlen. Wenn Zinsen für Sichteinlagen wie Tages- oder Festgelder an den Anleger gezahlt werden, unterliegen sie der Abgeltungssteuer. Sofern ein Händler mit Währungen handelt und Devisen kauft und mit Gewinn verkauft, fällt Abgeltungssteuer an. Und letztlich unterliegen alle anderen Finanzinstrumente unabhängig von ihrer Funktionsweise und der Bezeichnung des jeweiligen Gewinns der Besteuerung.

Voraussetzung ist immer, dass der geltende Freibetrag, auch Sparer-Pauschbetrag oder Sparerfreibetrag genannt, durch den Anleger bereits überschritten ist, denn Gewinne aus Kapitalanlagen sind bis zu einem Betrag von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete von der Besteuerung befreit. Sofern die Gewinne darüber liegen, fällt Abgeltungssteuer an.

Soli-Zuschlag und Kirchensteuer bei der Berechnung der Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist nicht die einzige Abgabe, die der Anleger zu zahlen hat. Zusätzlich sind der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer an den Staat zu zahlen.

Der Soli-Zuschlag ist als Ergänzungsabgabe auf die Abgeltungssteuer zu verstehen. Er beläuft sich auf 5,5 Prozent der Steuer, die Berechnungsgrundlage ist also nicht der Kapitalertrag selbst. Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland acht oder neun Prozent.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Das heißt, sie wird an der Quelle der Entstehung abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Bei Kapitalerträgen ist das in der Regel die kontoführende Bank. Die Abführung erfolgt automatisch, der Anleger muss nichts dazu tun.

Letztlich entstehen durch die Abgeltungssteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer erhebliche Abschläge auf Kapitalerträge, der Anleger erhält also nicht alle Gewinne aus seinen Finanzgeschäften ausgezahlt. Umgekehrt sind durch die Pauschalbesteuerung alle Ansprüche der Finanzbehörde auf Steuern und Abgaben abgegolten, der Anleger muss nicht mehr mit einer späteren Besteuerung rechnen.

So funktioniert ein Abgeltungssteuerrechner

Mit einem Abgeltungssteuerrechner lassen sich die Höhe des abzuführenden Betrags und damit die Höhe der ausgezahlten Gewinne recht leicht berechnen.

Gehen Sie bei der Berechnung der Abgeltungssteuer mit dem Abgeltungssteuerrechner wie folgt vor:

  1. Geben Sie zuerst den Betrag der Kapitalerträge vor Steuern ein.
  2. Danach tragen Sie die Höhe der Kirchensteuer ein.
  3. Sofern Sie auch Ihren Sparerfreibetrag berücksichtigen lassen möchten, geben Sie auch diesen in den Abgeltungssteuerrechner ein.
  4. Aus diesen Angaben berechnet der Rechner die Summe der Abzüge sofort und ohne weiteren Klick.

So errechnen Sie innerhalb kürzester Zeit die Gesamtbelastung, die sich aus Steuern und Zuschlägen ergibt und die von den Kapitalerträgen abgezogen werden müssen.

Der Abgeltungssteuerrechner weist außerdem auf, wie sich die Abzüge auf die Abgeltungssteuer, auf den Solidaritätszuschlag und auf die Kirchensteuer verteilen. Sie als Anleger erhalten dadurch schnell und einfach einen fundierten Überblick, mit welchen Zahlungen und Abzügen Sie im Einzelnen zu rechnen haben. Vor allem wissen Sie nun aber genau, welchen Ertrag Sie letztendlich aus Ihrer Kapitalanlage erhalten.

Erhalten Sie mit dem Abgeltungssteuerrechner schon frühzeitig Klarheit darüber, mit welcher Auszahlung Sie rechnen können und welcher Betrag automatisch an die Finanzbehörde abgeführt wird. So haben Sie außerdem die nötige Planungssicherheit zum ausstehenden Gewinn auf Ihre Kapitalanlage.

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